Einlagensicherungsfonds
Mit Einlagensicherungsfonds sind die Sicherheitssysteme der Banken zum Schutz von Kundengeldern im Falle einer Insolvenz gemeint. Unterhalten werden die Einlagensicherungsfonds, denen alle namhaften deutschen Banken angehören, durch einen jährlichen Beitrag der Banken. Dieser Beitrag richtet sich dabei immer nach dem Umsatz und der Bonität der einzelnen Bank. In Deutschland ist der freiwillige Einlagensicherungsfond des Bundesverbands der deutschen Banken der zweite Sicherungsfond neben dem 1998 gegründeten gesetzlichen Einlagensicherungsfond der Banken.
Hohe Sicherungsgrenze beim freiwilligen Einlagensicherungsfond
Beim freiwilligen Einlagensicherungsfond der privaten Banken gibt es eine sehr hohe Sicherungsgrenze, die bei 30% des haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank pro Kunde gilt.
Durch die Einlagensicherungsfonds werden alle Nichtbankeinlagen geschützt, wie die Sparkonten der Privatkunden und die der Wirtschaftsunternehmen. Fondseinlagen und Wertpapiere sind nicht durch die Einlagensicherungsfonds geschützt, da es sich dabei nicht um Einlagen bei der Bank handelt, sondern die Bank lediglich diese Einlagen im Auftrag des Kunden aufbewahrt, wobei sie dabei aber immer das Eigentum des Kunden bleiben.
Einlagensicherung bei der Kontoeröffnung in Erfahrung bringen
Für den Kunden ist es bei der Eröffnung eines Bankkontos immer sehr wichtig zu erfahren, ob seine Einlagen auch durch den Einlagensicherungsfond der Bank geschützt werden. Obwohl die Banken dazu verpflichtet sind den Kunden darüber aufzuklären, passiert das häufig nicht, deshalb sollte man sich auch im Internet darüber informieren.
