Sparerfreibetrag
Über einen Sparerfreibetrag werden die Einkünfte und Zinsen definiert, die in jedem Jahr steuerfrei sind. Diese Freibeträge haben keine feste Größenordnung und ändern sich immer wieder, meistens zum Nachteil der Sparer. Es gilt für Einzelpersonen ein Sparerfreibetrag von 750,- Euro und für Ehepaare von 1.500,- Euro.
Sparerfrebetrag wurde gekürzt
Der Sparerfreibetrag wurde seit dem Jahr 2004 um mehr als die Hälfte verkleinert. Für den Sparer bedeutet dies, dass er weniger von seinem Vermögen vor Steuern schützen kann. Der Anleger hat aber die Möglichkeit, den Sparerfreibetrag auf verschiedene Banken zu verteilen. Dabei sollte aber beachtet werden, dass die Summe der Gesamtbeträge nicht überschritten wird.
Wichtig:Freistellungsauftrag erteilen
Wenn der Anleger versäumt einen Freistellungsauftrag zu erteilen, werden die Zinserträge automatisch besteuert, aber selbst dann hat der Sparer noch die Möglichkeit, sich die zu viel gezahlten Steuern über die Jahressteuererklärung zurückzuholen.
Jeder der ein sehr niedriges Einkommen nachweisen kann, hat die Möglichkeit beim Finanzamt eine Bescheinigung zur Nichtveranlagung zu beantragen. Wird diese bei der Bank vorgelegt, können alle Zinsen und Dividenden auch über den Freibetrag hinaus vereinnahmt werden, ohne dass Steuern gezahlt werden müssen.
Sparerpauschbetrag durch Abgeltungssteuer
Mit Einführung der Abgeltungssteuer im Januar 2009 wird der Sparerfreibetrag durch den Sparerpauschbetrag ersetzt. Es ändert sich aber nur der Name, nicht der Betrag.
