Tagesgeld Einlagensicherung

Anleger möchten beim Tagesgeldkonto vor allem im Vergleich zu anderen Geldanlagen ein hohes Maß an Sicherheit haben. Diese wird den Anlegern durch unterschiedliche Sicherungssysteme ermöglicht. Die Sicherungssysteme unterscheiden sich unter anderem durch ihre Struktur und vor allem aber auch durch die Höhe der Summen, die über sie abgesichert werden.

Gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland und der EU

In der EU gibt es eine eigene Einlagensicherung, die per Gesetz festgeschrieben ist. In Deutschland werden seit dem Monat Dezember 2010 insgesamt 100% der Einlagen zu maximal 100.000 Euro abgesichert. Darüber hinaus werden Verbindlichkeiten aus Geschäften im Wertpapierhandel bis zu 20.000 Euro zu 90% abgesichert. Zu beachten ist, dass es für ausländische Banken die Möglichkeit gibt, ebenfalls Geschäfte in Deutschland zu betreiben, ohne der deutschen gesetzlichen Einlagensicherung zu unterliegen. Dies ist bei jenen Banken der Fall, welche einen Hauptsitz im Ausland haben und in Deutschland keine eigene Gesellschaft, sondern lediglich einzelne Niederlassungen betreiben.

Zusätzlich haben im Zuge der weltweiten Finanzkrise (Jahr 2008) die Regierungen der Länder Deutschland, Irland sowie Griechenland verkündigen lassen, dass die Einlagen der Kontoinhaber ohne eine Begrenzung garantiert werden. Die Garantie galt je nach Einlagenart allerdings nur bis zu Juni 2001.

Ebenfalls gibt es eine gesetzliche Einlagensicherung in Großbritannien. Hier wurden die Sicherungswerte auf insgesamt bis zu 85.000 GBP je Kunde angepasst. Ebenfalls erhöhte Schweden die gesetzliche Einlagensicherung im Jahr 2011 auf Höhe der von der EU beschlossenen 100.000 Euro je Kunde.

Freiwillige Sicherungssysteme der Banken

Die gesetzliche Mindestanforderung an die Banken beinhaltet eine Summe von bis zu 100.000 Euro. Darüber hinaus gibt es weiter Sicherungssysteme, meist so genannte Einlagensicherungsfonds, denen einzelne Banken angehören. Dabei decken diese Fonds, in denen mehrere Banken Mitglied sind, weitaus höhere Einlagen je Kunde ab, als es bei der gesetzlichen Absicherung der Fall ist.

Der freiwillige Einlagensicherungsfond des Bundesverbandes deutscher Banken ist ein seit 1998 existierender Fond, dem ebenfalls viele deutsche Banken beisitzen. Dieser freiwillige Einlagensicherungsfond der privaten Banken sichert eine hohe Summe von bis zu 30% des maßgeblich haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank je Gläubiger ab. Sollte das haftende Eigenkapital einer Bank bei zum Beispiel 200 Millionen Euro liegen, so sind die Anlagen des Kunden mit jeweils 60 Millionen Euro abgesichert, wenn der Fond über die finanziellen Mittel verfügt. Durch die Mitgliedschaft im Einlagensicherungsfond werden die Gelder von Privatpersonen, Unternehmen der Wirtschaft und öffentlichen Stellen abgesichert. Damit sind Gelder auf Girokonten, Tagesgeldkonten, Festgeldkonten und anderen Termin und Spareinlagen gemeint. Auch Sparbriefe, die auf den Namen des Kunden laufen sind abgesichert.

Zu beachten ist, dass Fonds und Wertpapiere nicht über den Einlagensicherungsfond abgesichert sind, da die Bank diese lediglich in einem Depot für den Kunden aufbewahrt und nicht dafür haftet. Die Wertpapiere zählen in jedem Fall als Eigentum des Kunden, so dass sie nicht über den Fond abgesichert werden müssen. Sollte eine Bank Insolvenz anmelden, so hat der Kunde das Recht, schriftlich die Aushändigung der Wertpapiere zu verlangen und das Depot an ein anderes Bankhaus zu übertragen.

Im Falle einer Insolvenz werden die Teile, die die gesetzliche 100.000 Euro Sicherung der Regierung überschreiten, durch den Fond übernommen, bzw. durch die Sicherung der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH.

Es gibt Banken, die nicht dem freiwilligen Einlagensicherungsfond angehörig sind. Dabei handelt es sich meist um deutsche Zweigniederlassung, bei denen die Absicherung aus ihrem Heimatland gültig ist. Institute, die nicht im Einlagensicherungsfond Mitglied sind, werden nur durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt.

Verfügbare Fonds zur Absicherung der Kundeneinlagen:

• Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken
• Einlagensicherungsfond des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB
• Garantiefonds und Garantieverbund des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR)
• Bausparkassen-Einlagensicherungsfons e.V.
• Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen
• Haftungsverbund der Sparkassengruppen

Der Haftungsverbund der Sparkassen ist ebenfalls für die meisten Anleger und Sparer von großer Bedeutung. Er besteht seit den 1970er Jahren und bis heute mussten noch keine Anleger entschädigt werden, die Kunde einer Sparkasse des Haftungsverbundes waren. Sollte ein Institut, dass dem Verbund angehört in finanzielle Schieflage geraten, leistet die zuständige Sicherungseinrichtung der Sparkassen schnelle finanzielle Hilfe und sichert somit deutlich die Einlagen der Kunden, bzw. die Beständigkeit des Institutes.

Einzelne Einrichtungen und Haftungsverbunde sind untereinander vernetzt. Es gibt insgesamt 11 Sparkassenstützungsfonds, welche sich auch überregional helfen, sofern der regionale Verbund nicht genügend finanzielle Mittel zur Verfügung hat. Das Sicherungssystem der Sparkassen wird als äußerst sicher angesehen, zum Teil sogar als sicherer, als es beim Einlagensicherungsfond deutscher Banken e.V. der Fall ist, oder bei anderen Sicherungsfonds.


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