Einlagensicherung Tagesgeld

Eine Einlagensicherung ist eine Sicherung der Banken durch einen Maßnahmenkatalog, der gesetzlich oder freiwillig zum Schutz der Einlagen von Kunden bei Kreditinstituten im Falle der Insolvenz greift. Das gilt auch für das Geld auf Tagesgeldkonten.
Die Geschichte des Bankwesens ist leider auch immer verbunden mit der Geschichte von Bankkrisen und damit dem Verlust von Anlegergeldern, wie zum Beispiel bei der Weltwirtschaftskrise in den 1920er Jahren. Die Anleger waren damals lediglich durch das Versprechen der einzelnen Banken geschützt, denn die Banken hatten ja seit jeher einen sehr guten Ruf und waren vertrauenswürdig.

Die ersten so genannten Stützungsfonds entstanden bei den genossenschaftlichen Banken. Erst Ende der 1930er Jahre wurde der “Kreditgenossenschaftliche Garantiefonds” des deutschen Genossenschaftsverbandes gegründet. 1966 wurde die erste bundesweite Einlagensicherung der Privatbanken gegründet, Einlagen bei Sparkassen waren somit durch die Gewährträgerhaftung geschützt.

Auf Grund der spektakulären Pleite der Herstatt-Bank im Jahr 1974 wurden die Sicherungssysteme der Banken noch einmal umfassend erweitert. Eine gesetzliche Pflicht, diesen Einrichtungen beizutreten, bestand zu diesem Zeitpunkt allerdings noch nicht.
Besonders in der heutigen Zeit, in welcher der gute Ruf der Banken Schaden genommen hat, haben viele Menschen Angst, dass ihr Geld bei einer Bank nicht mehr so sicher ist, sie würden ihre Ersparnissen und kleinen Vermögen viel lieber im Garten vergraben oder in dem berühmten Sparstrumpf unter der Matratze verstecken. Die Angst ist aber völlig unbegründet. Für die so genannte Einlagensicherung, auch beim Tagesgeld, gibt es ein mehrstufiges System, das auf nationales und auch internationales Recht aufgebaut ist.

Erste Stufe in diesem System sind die im Kreditwesengesetz verankerten so genannten Eigenkapitalvorschriften, die einer möglichen Insolvenz vorbeugen sollen. Die Bank wird praktisch gezwungen genug Eigenmittel zu haben, mit dem im Notfall die Einlagen der Kunden ausgezahlt werden können. Die zweite Stufe ist eine gesetzlich vorgeschriebene Haftung innerhalb einer Bankengruppe. Die meisten Banken arbeiten nicht mehr eigenständig, sondern sind nur Teil einer Bankengruppe oder eines Konzerns, wie dies bei den Sparkassen und den Genossenschaftsbanken der Fall ist. Innerhalb dieser Verbände bestehen Haftungsregelungen, die auf Gegenseitigkeit beruhen und die bei einer eventuellen Schieflage einer Bank zum Einsatz kommen.
Sollte aber auch dieser Schutz nicht mehr ausreichen, gibt es noch die gesetzliche Einlagensicherung. Sie beruht auf den Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft EGRL 19/94 und EGRL 9/97, die in Deutschland im Notfall in Form des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes greift.

Sie schützt alle Einlagen bis zu einem Betrag von maximal 20.000,- Euro. Auf diesem Weg sollen 90 % der Einlagen optimal geschützt werden. Zusätzlich dazu gibt es noch die Einlagensicherungsfonds der Bankenverbände, die neben der gesetzlichen auch eine freiwillige Einlagensicherung darstellt.

Fast alle Banken, die ein Konto anbieten, haben hohe Einlagensicherungen, die den Kunden im Notfall vor dem völligen Verlust seines investierten Geldes schützen. Vorsicht ist jedoch bei ausländischen Banken geboten. Besonders in schwierigen Zeiten, wie sie zurzeit die deutschen Banken durchleben, locken ausländische Banken mit attraktiven Zinsen beim Tagesgeld. Aber der Verbraucher sollte genauer hinsehen, denn die Einlagensicherungen beim Tagesgeld sind oft nicht so sicher wie bei einer deutschen Bank und die Summen der Einlagensicherung sind bedeutet geringer.

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